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DMFV Gebietsinfo NRW II_September 2022 von Ludger Klegraf

Aktuelles zu den neuen Regeln im Modellflug:

In den letzten Tagen sind im Internet einige Diskussionen in Bezug auf die neuen Regeln,

nach Erteilung der Betriebsgenehmigungen an den DMFV und den DAEC, erschienen.

Diese Diskussionen enthalten Gerüchte, die nicht stimmen. Aus diesem Grund hat die DMFV

Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Verbandsjustiziar RA Sonnenschein eine

Vereinsinfo erstellt, die ich an diese Info angehängt habe.

Bitte diese Vereinsinfo 09/22 aus dem Anhang beachten und an die Vereinsmitglieder weiterleiten.
Hier einige kurze Kommentare zu den Themen:

Aufstiegserlaubnis von Modellfluggeländen:

-          Bestehende, unbefristet erteilte Aufstiegserlaubnisse von Modellfluggeländen verlieren nicht
          automatisch zum Ende des Jahres 2022 ihre Gültigkeit!
         Alle Aufstiegserlaubnisse bleiben weiterhin gültig.

-         Die Landesluftfahrtbehörden sind auch weiterhin für die Erteilung von Aufstiegserlaubnissen
         zuständig. In unserem Gebiet ist dies der RP Münster.



Kenntnisnachweis:

-          Der Kenntnisnachweis des DMFV, mit den angepassten Themen und Fragen, ist nun auf der
          DMFV Homepage Online.

-          Die bisherigen Kenntnisnachweise bleiben weiterhin bis zum aufgedruckten Ablaufdatum
          gültig.

-          Der Kompetenznachweis (Drohnenführerschein), den man auf der Homepage des LBA
          erwerben kann, ersetzt nicht den Kenntnisnachweis.

-          Neu ist: Alle Modellflieger in Deutschland müssen einen Kenntnisnachweis, entweder beim
          DMFV oder beim DAEC erwerben. Die Ausnahme für Personen die im Besitz eines „Schein für
          Steuerer“ oder einen „Pilotenschein für personentragende Luftfahrzeuge (PPL)“ haben, gibt
          es ab sofort nicht mehr.

 
putzfrau-agentur.de
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